Whistleblowing
Meldestelle für Missstände
Meldungen müssen in guten Treuen erstattet werden. In guten Treuen bedeutet, dass die meldende Person den Inhalt der Meldung für wahr halten darf oder dass es gute Gründe gibt, weshalb wir das Gemeldete für wahrscheinlich halten dürfen. Bewusste Falschanschuldigungen können auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Meldung von Missständen
Auszug aus dem Art. 34 bis Personalgesetz des Kantons Schaffhausen:
1 Mitarbeitende, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einen Missstand innerhalb der Organisation oder Institution feststellen, namentlich strafbare Handlungen oder anderweitige Unregelmässigkeiten, sind, berechtigt, der kantonalen Ombudsstelle die Missstände zu melden.
2 Wer unter den Voraussetzungen von Abs. 1 in gutem Glauben einen Missstand meldet, verstösst nicht gegen die Schweigepflicht und das Amtsgeheimnis und darf deswegen nicht in der beruflichen Stellung benachteiligt werden.
3 Der Regierungsrat regelt das Nähere